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Historische Reglement des EB
Abzeichen / Urkunden / Info


Hier sehen Sie die vier Abzeichen für 4 erfolgreiche gewanderte Länder ( DDR, VR Polen, CSSR, VR Ungarn )

Die Abzeichen können Sie heute noch unter der Vorlage ihres EB Stempelbuch erhalten.

(Versand gegen Vorkasse für 7 € pro Abzeichen - max. 4 je Bestellung - und Zusendung eines als Standardbrief frankierten und adressierten Briefumschlages zur Rücksendung. Die IBAN für die Überweisung wird auf Anfrage mitgeteilt. )


Ralf Welzel, Str. 73 Nr. 10, 13125 Berlin,

Tel. 01751646661.


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Weiterhin gibt es jetzt ein Zertifikat

für jedes zu 100 %  gewanderte Land 

und eine Zertifikat für die gesamte Strecke unter der Vorlage ihres EB Stempelbuch .

(Versand gegen Vorkasse für 5,- € pro Zertifikat inkl. Versand . Die IBAN für die Überweisung wird auf Anfrage mitgeteilt

Kontakt für das Zertifikat 

Mirko Nagel,Friesenstr. 82 ,13156 Berlin 

Tel: 01723041500

info(@)eisenach-budapest.de


W a n d e r w e g   
 E i s e n a c h   -   B u d a p e s t                              


Startpunkt ist unterhalb der Wartburg in Eisenach. 
Die erste Etappe von der Hohen Sonne bis Neuhaus am Rennweg verläuft der EB auf dem Rennsteig. Weiter durch das Schwarzatal, Thüringer Schiefergebirge, Obere Saale, Vogtland, Erzgebirge, Sächsisch-Böhmische Schweiz, Lausitzer Gebirge, Jeschkengebirge, Isergebirge, Bober-Katzbach-Gebirge, Glatzer Schneegebirge, Altvatergebirge, Beskiden, Mala Fatra, Mátra und Bükk bis zum Ziel nach Budapest.

 Internationaler Bergwanderweg der Freundschaft Eisenach-Budapest



Reglement 
für das Abzeichen „Internationaler Bergwanderweg der Freundschaft Eisenach - Budapest

Achtung, dieses Reglement hat nur historischen Wert! 

Dieses Reglement wurde in den EB-Wanderbüchern veröffentlicht. 
§ 1

Das Abzeichen des Internationalen Bergwanderweges der Freundschaft wird durch folgende Organisationen aus den Ländern, durch die die Wanderroute verläuft, zuerkannt: 
a) Deutsche Demokratische Republik 
Kulturbund der DDR, Zentralvorstand der Gesellschaft für Natur und Umwelt, ZFA Touristik und Wandern 
b) Tschechoslowakische Sozialistische Republik 
Tschechoslowakischer Verband für Touristik 
c) Volksrepublik Polen 
Polnischer Verband für Touristik und Landeskunde 
d) Ungarische Volksrepublik 
Ungarischer Verband der Naturfreunde.

§ 2

Das Abzeichen bezweckt, die Wanderungen auf den Routen des Internationalen Bergwanderweges der Freundschaft von Eisenach bis nach Budapest zu popularisieren und auch über das Wandern die Freundschaft zwischen den Touristen der sozialistischen Bruderländer enger zu gestalten.

§ 3

Das Abzeichen des Internationalen Bergwanderweges der Freundschaft kann durch Touristen (ab 14. Lebensjahr) erworben werden. 
Das Abzeichen des Internationalen Bergwanderweges der Freundschaft Eisenach-Budapest wird ausschließlich für Fußwanderungen der Route entlang verliehen. Der ausführliche Verlauf der Route und das Verzeichnis der Kontrollpunkte auf dem Gebiet einzelner Länder ist aus der Beilage zum vorliegenden Reglement ersichtlich. Vorschriftsmäßige Kontrollpunkte auf der Route besitzen spezielle Stempel oder Entwerter.

§ 4

Es werden vier Stufen des Abzeichens des IBF EB vorgeben, wobei die höhere jeweils den Erwerb der vorhergehenden Stufe voraussetzt: 
a) 1. Stufe (gelb) für die Fußwanderung von mindestens 300 km bei Nachweis von wenigstens 10 Kontrollpunkten in einem Land außerhalb des Heimatlandes des Touristen. 
b) 2. Stufe (grün) für die Fußwanderung von mindestens 300 km bei Nachweis von wenigstens 10 Kontrollpunkten in einem zweiten Land außerhalb des Heimatlandes des Touristen. 
c) 3. Stufe (blau) für die Fußwanderung von mindestens 300 km bei Nachweis von wenigstens 10 Kontrollpunkten in einem dritten Land außerhalb des Heimatlandes des Touristen. 
d) 4. Stufe (rot) für die Fußwanderung von je mindestens 300 km bei Nachweis von wenigstens 10 Kontrollpunkten auf allen 4 Länderabschnitten des Internationalen Bergwanderweges der Freundschaft Eisenach-Budapest.




§ 5

Das Abzeichen des Internationalen Bergwanderweges der Freundschaft kann durch Fußwanderungen, wie im § 4 für die einzelnen Stufen bestimmt, entweder während einer längeren Tour oder mehrerer kürzerer Ausflüge erworben werden. Zu beachten sind dabei: 
a) die Sicherheitsvorschriften zur Begehung der Wanderwege des jeweiligen Landes. 
b) Das Begehen des Weges ist in der Zeit vom 15. April bis 31. Oktober möglich. 
c) Die Länge der Tageswanderung wird auf maximal 30 km beschränkt. 
d) Die Zeit für den Erwerb der einzelnen Stufen des Abzeichens wird nicht eingeschränkt. 
e) Die Richtung der Wanderung ist beliebig. 
f) Routen, die mehrmals zurückgelegt werden, können nicht mehrmals für die Vorgabe das Abzeichens angerechnet werden. 
g) Die Wanderroute in den einzelnen Ländern braucht nicht einen einheitlichen, wenigstens 300 km langen Abschnitt zu bilden, sondern kann einige ausgewählte Abschnitte umfassen mit der gesamten Länge, die den Bedingungen der oben erwähnten Norm entspricht. Dabei soll jeder gewählte Abschnitt der Route zumindest einen Kontrollpunkt besitzen.

§ 6

Für das Zurücklegen des ganzen Routenabschnittes in einem Land bekommt der Tourist eine spezielle Gedenkurkunde.

§ 7

Es wird ein Wanderbuch zum Erwerb der Abzeichen des Internationalen Bergwanderweges der Freundschaft Eisenach-Budapest herausgegeben. Das Buch gilt als Ausweis des Touristen, der die Abzeichen erwirbt und beinhaltet: 
a) die Personalien des Touristen 
b) die Bestätigung der zurückgelegten Route und die Anrechnung der vorschriftsmäßigen Kontrollpunkte 
c) die Anerkennung und Bestätigung aller Abzeichenstufen sowie Auszeichnungen mit Diplomen.

§ 8

Hat der Teilnehmer aus einem der die Route berührenden Länder alle Voraussetzungen erfüllt, wird ihm die jeweilige zutreffende Auszeichnung in dem Land, in dem er wohnt, zuerkannt. Touristen aus anderen Ländern bekommen die Auszeichnung von dem Land, von dem sie das Wanderbuch erworben haben. 
a) D D R 
Kulturbund der DDR, Zentralvorstand der Gesellschaft für Natur und Umwelt, ZFA Touristik und Wandern 
1030 Berlin, Johannisstraße 2, PSF 34 
b) C S S R 
Svaz Turistiky 
CUV - CSTV - na Porici 12, 
115 30 Praha und 
Sväz Turistiky SUV 
CSZTV, Volgogradska 1 
814-93 Bratislava 
c) VR Polen 
PTTK - Komisja Turystyki Górskiej ZG PTTK 
31-004 Krakow 
Pl. Wiosny Ludöw 8 
d) VR Ungarn 
Magyar Természetbarát Szövetség, 
Budapest 5, VI Bajcsy Zsilinsky út. II. 3, 
Postamt H 1374

Das Reglement wurde von allen oben genannten Vertretungen im Oktober 1980 in Zakopane beschlossen. Es tritt mit der Eröffnung des Internationalen Bergwanderweges 1983 in Kraft. 
Einsendung des Heftes zur Bestätigung des Abzeichens bzw. der Gedenkurkunde in der Zeit vorn 15. Oktober bis 15. November.
Für den Grenzübertritt gelten die Ein- und Ausreisebestimmungen der jeweiligen Länder.
Infos  EBStadtigel / Wanderbuch Kulturbund der DDR

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